Kaiserliches Japanisches Katana


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Eine Auswahl an edlen Materialien für dieses außergewöhnliche Katana, das einem japanischen Kaiserpalast würdig ist

Dieses hochwertige japanische Katana besteht nur aus hochwertigen Materialien. Der Griff ist aus Galuchat gefertigt, einem Fischleder, das für Luxuslederwaren und Tischlerarbeiten verwendet wird. Die in Ton gehärtete und auf 800 Grad erhitzte Klinge ist aus T10- oder C105-Stahl, je nach europäischer Bezeichnung, handgeschmiedet. Dieser Stahl weist eine der besten Eigenschaften für Katanas auf. Er ist sehr flexibel, wodurch er Stöße gut abfedern kann, während der härtere Klingenfaden für eine makellose Festigkeit sorgt.

Das Koiguchi besteht aus echtem Horn. Für diejenigen, die es nicht kennen: Dieses kleine ovale Stück ist dasjenige, das am Anfang der Scheide positioniert ist. Sein Name bedeutet Karpfenmund und kommt von seiner Form.

Merkmale

  • Klingenmaterial: gehärteter t-10 Kohlenstoffstahl
  • Gewicht des Katanas: 1,4 kg
  • Scheide: lackiertes Hartholz
  • Griff: echte Rochenhaut
  • Tsuba: Kupfer
  • Scharfe und schärfere Klinge
  • Abmessungen

  • Gesamtlänge: 103 cm
  • Länge des Griffs: 27 cm
  • Länge der Klinge: 71 cm
  • Breite der Klinge: 3,2 cm
  • Eine gekaufte Katana =

    Eine Aufbewahrungsbox aus Seide 

    + Eine Baumwolltasche (zufällig)

    + Ein Katana Schwert-Ständer

    Für die Herstellung und Lieferung benötigt unser Team zwischen 7 und 18 Arbeitstagen*.

    Unsere Katanas werden in Japan traditionell hergestellt und handgeschmiedet. Anschließend werden sie in China in unseren Lagerhäusern gelagert.

    Auf Anfrage können wir Ihnen ein Echtheitszertifikat für unsere Katanas ausstellen. Dieses Zertifikat wird eine detaillierte Beschreibung der Konfiguration des Katanas sowie die Unterschrift des Herstellers enthalten.

    Wir führen einen sorgfältigen und schnellen Versand unserer Katanas mit dem UPS-Lieferservice durch.

    Diese Situation ist sehr selten, kann aber dennoch vorkommen. Wie auf der Seite “Warnung” unten auf unserer Website beschrieben, muss der Käufer und nicht der Verkäufer die Kosten für die Zollabfertigung tragen.

    In Deutschland werden japanische Katanas als Hieb- und Stichwaffen kartiert und benötigen keine Genehmigung, d. h. Kauf und Besitz sind frei, aber der Verkauf an Minderjährige ist leider verboten.

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